„Insgesamt gesehen haben sich die Steuereinnahmen der Kommunen in Bayern im zurückliegenden Zehnjahreszeitraum im Vergleich zum Freistaat überproportional entwickelt. Der Zuwachs betrug bei den Kommunen 34,8% , das Plus für den Staat nur 21,5% vor Länderfinanzausgleich (17,3% nach Länderfinanzausgleich). Im Nachtragshaushalt 2012 erhalten die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs rund 7,3 Milliarden Euro (Plus gegenüber 2011: 388,0 Millionen Euro bzw. 5,6 Prozent). Das ist der höchste Finanzausgleich aller Zeiten. Die reinen Landesleistungen des kommunalen Finanzausgleichs 2012 steigen um 413 Millionen Euro beziehungsweise 6,5 Prozent. Damit geben wir 23 Prozent unserer Steuereinnahmen an die Kommunen weiter. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegen die bayerischen Kommunen auf Platz zwei der Flächenbundesländer.
Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise sind das Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Sozialhilfebelastung, berücksichtigt“, so Klein wörtlich.
Die Höhe der insgesamt zur Verteilung stehenden Gelder hängt von der Höhe der Steuereinnahmen des Freistaats Bayern ab. Aus der Schlüsselmasse fließen 64 Prozent an die Gemeinden und 36 Prozent an die Landkreise. Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient dazu, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen und eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die Mittel aus dem FAG machen ca. 30% der Gesamteinnahmen der Kommunen aus. Die Kommunen verfügen darüber hinaus über eigene Finanzquellen wie zum Beispiel Gewerbesteuer und Grundsteuer.
Die Schlüsselzuweisungen, die die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich darstellen, betragen 2012 rd. 2,7 Mrd. Euro und steigen damit um 100,2 Millionen Euro (3,9 Prozent) gegenüber 2011. Dies kommt insbesondere den finanzschwachen Kommunen zu Gute und stärkt deren Verwaltungshaushalte.
Auf die Gemeinden entfallen 1.714,4 Mio. Euro und auf die Landkreise 966,5 Mio. Euro. Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wurde von 12,2 Prozent auf 12,5 Prozent angehoben. Dadurch ergibt sich eine dauerhafte strukturelle Verbesserung für die Kommunen.
Klein weiter: „Die Schlüsselzuweisungen 2012 wurden auf Grundlage des Entwurfs des Nachtragshaushalts 2012 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2012 sowie dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes berechnet und stehen noch unter Vorbehalt. Endgültig werden sie erst, wenn der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2012 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2012 sowie der Bundesgesetzgeber das Neunte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen haben. Die Schlüsselzuweisungen für das 1. Vierteljahr 2012 werden Mitte März 2012 ausgezahlt“, so der Haushaltsexperte abschließend.
Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise sind das Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Sozialhilfebelastung, berücksichtigt“, so Klein wörtlich.
Die Höhe der insgesamt zur Verteilung stehenden Gelder hängt von der Höhe der Steuereinnahmen des Freistaats Bayern ab. Aus der Schlüsselmasse fließen 64 Prozent an die Gemeinden und 36 Prozent an die Landkreise. Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient dazu, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen und eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die Mittel aus dem FAG machen ca. 30% der Gesamteinnahmen der Kommunen aus. Die Kommunen verfügen darüber hinaus über eigene Finanzquellen wie zum Beispiel Gewerbesteuer und Grundsteuer.
Die Schlüsselzuweisungen, die die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich darstellen, betragen 2012 rd. 2,7 Mrd. Euro und steigen damit um 100,2 Millionen Euro (3,9 Prozent) gegenüber 2011. Dies kommt insbesondere den finanzschwachen Kommunen zu Gute und stärkt deren Verwaltungshaushalte.
Auf die Gemeinden entfallen 1.714,4 Mio. Euro und auf die Landkreise 966,5 Mio. Euro. Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wurde von 12,2 Prozent auf 12,5 Prozent angehoben. Dadurch ergibt sich eine dauerhafte strukturelle Verbesserung für die Kommunen.
Klein weiter: „Die Schlüsselzuweisungen 2012 wurden auf Grundlage des Entwurfs des Nachtragshaushalts 2012 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2012 sowie dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes berechnet und stehen noch unter Vorbehalt. Endgültig werden sie erst, wenn der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2012 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2012 sowie der Bundesgesetzgeber das Neunte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen haben. Die Schlüsselzuweisungen für das 1. Vierteljahr 2012 werden Mitte März 2012 ausgezahlt“, so der Haushaltsexperte abschließend.




